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Betriebskostenabrechnung als Hausverwaltung: Ablauf über mehrere Objekte

Eine kleine Hausverwaltung mit fünf Häusern schreibt nicht eine Betriebskostenabrechnung, sondern fünf. Jedes Objekt hat eigene Belege, eigene Verteilerschlüssel und eigene Mieterwechsel. Ein Fehler im Ablauf wiederholt sich in jedem Haus. Hier der Ablauf, der sich bei mehreren Objekten bewährt.

Frist: Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Danach kann der Vermieter keine Nachzahlung mehr verlangen, außer er hat die Verspätung nicht zu vertreten (§ 556 Abs. 3 BGB). Ein Guthaben des Mieters bleibt dagegen auszuzahlen.

1. Pro Objekt einen Fristenkalender führen

Der Abrechnungszeitraum darf höchstens zwölf Monate lang sein, muss aber nicht dem Kalenderjahr entsprechen. Wer Objekte von verschiedenen Eigentümern übernommen hat, erbt oft unterschiedliche Zeiträume. Dann endet die Frist für Haus A am 31. Dezember, für Haus B am 30. Juni. Trag für jedes Objekt das Fristende ein und plane rückwärts: Wann kommt die Heizkostenabrechnung vom Messdienst, wann der Grundsteuerbescheid, wann die Rechnung des Hausmeisters? Der späteste Beleg bestimmt, wann du frühestens abrechnen kannst.

Zugang zählt, nicht das Absendedatum. Wer am letzten Tag einen einfachen Brief einwirft, trägt das Risiko, dass er zu spät ankommt. Mehr dazu im Artikel zur Abrechnungsfrist.

2. Umlagefähige Kosten sauber trennen

Umlegen darfst du nur laufende Betriebskosten, die im Katalog des § 2 BetrKV stehen und im Mietvertrag vereinbart sind: Grundsteuer, Wasser und Abwasser, Heizung und Warmwasser, Aufzug, Straßenreinigung, Müll, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Allgemeinstrom, Schornsteinfeger, Versicherungen, Hauswart, Antenne oder Kabel. Nicht umlagefähig sind Verwaltungskosten sowie Instandhaltung und Instandsetzung (§ 1 Abs. 2 BetrKV). Bei Hausmeisterrechnungen steckt beides oft in einer Position. Reparaturanteile gehören heraus, bevor die Summe in die Umlage geht.

Leerstand trägt der Eigentümer. Der Anteil einer leeren Wohnung wird nicht auf die übrigen Mieter verteilt, sondern bleibt beim Vermieter.

3. Verteilerschlüssel je Objekt festlegen

Ohne andere Vereinbarung wird nach Wohnfläche verteilt (§ 556a Abs. 1 BGB). Kosten, die nach erfasstem Verbrauch anfallen, werden nach Verbrauch umgelegt. Für Heizung und Warmwasser schreibt die Heizkostenverordnung vor, dass 50 bis 70 Prozent nach Verbrauch verteilt werden (§§ 7, 8 HeizkostenV), der Rest nach Fläche. Der Schlüssel steht im Mietvertrag. Bei mehreren Objekten weichen die Verträge oft voneinander ab, deshalb gehört der Schlüssel zum Objekt und nicht in eine allgemeine Vorlage. Die gängigen Schlüssel erklärt der Artikel zum Verteilerschlüssel.

Beispielrechnung: vier Einheiten, drei Schlüssel

Die Zahlen sind ein ausgedachtes Beispiel. Ein Haus mit vier Wohnungen, zusammen 260 m² und 8 Personen. Grundsteuer (1.300 €) und Gebäudereinigung (1.040 €) gehen nach Fläche, Müll (960 €) nach Personen, Kabel (480 €) zu gleichen Teilen je Einheit.

EinheitFläche / PersonenGrundsteuer
5 €/m²
Reinigung
4 €/m²
Müll
120 €/Person
Kabel
120 €/Einheit
SummeVorauszahlungErgebnis
EG links60 m² / 2300 €240 €240 €120 €900 €840 €60 € Nachzahlung
EG rechts80 m² / 3400 €320 €360 €120 €1.200 €1.140 €60 € Nachzahlung
OG links45 m² / 1225 €180 €120 €120 €645 €720 €75 € Guthaben
OG rechts75 m² / 2375 €300 €240 €120 €1.035 €1.080 €45 € Guthaben
Summe260 m² / 81.300 €1.040 €960 €480 €3.780 €3.780 €

Die Kontrolle am Ende: Die Anteile aller Einheiten müssen zusammen exakt die Gesamtkosten ergeben. Fehlt ein Betrag, hat meist eine Einheit keine Fläche oder keine Personenzahl hinterlegt, und ihr Anteil ist still verschwunden.

4. Vorauszahlungen abgleichen

Angesetzt werden die tatsächlich gezahlten Vorauszahlungen, nicht die vereinbarten. Wer drei Monate nichts gezahlt hat, bekommt kein rechnerisches Guthaben. Bei mehreren Objekten ist das der größte Zeitfresser, weil die Zahlungseingänge aller Häuser oft auf einem Konto landen und erst dem richtigen Mieter zugeordnet werden müssen. Zieht ein Mieter unterm Jahr aus, wird zeitanteilig zwischen Vor- und Nachmieter aufgeteilt.

5. Formell prüfen, dann versenden

Eine Abrechnung ist formell ordnungsgemäß, wenn sie die Gesamtkosten je Kostenart, den Verteilerschlüssel, den Anteil des Mieters und den Abzug seiner Vorauszahlungen nennt. Der BGH hat dabei die Anforderungen gesenkt: Werden Gesamtkosten vorab bereinigt, etwa um nicht umlagefähige Anteile, reicht es, den umgelegten Betrag anzugeben (BGH, Urteil vom 20.01.2016, VIII ZR 93/15). Der Mieter kann Einwendungen bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang erheben (§ 556 Abs. 3 BGB). Bewahre die Belege je Objekt geordnet auf, denn er darf sie einsehen.

Was VerwalterHeld dabei übernimmt

In VerwalterHeld legst du mehrere Objekte mit ihren Einheiten an, auf Wunsch per CSV-Import. Je Kostenposition wählst du den Schlüssel: Wohnfläche, Personen, Einheiten oder Verbrauch nach Zählerwerten, Heizkosten mit Aufteilung nach HeizkostenV. Die App verteilt jede Position centgenau, rechnet gegen die Vorauszahlungen, behandelt Einheiten ohne Mieter als Leerstand und warnt bei Posten, die typischerweise nicht umlagefähig sind, sowie bei Einheiten ohne Fläche. Kontoauszüge lassen sich als CSV oder CAMT.053 einlesen und den Einheiten zuordnen. Am Ende entsteht je Einheit ein PDF.

Für Hausverwalter

Abrechnung und Zahlungen für alle Objekte

VerwalterHeld verteilt die Betriebskosten nach deinem Schlüssel, gleicht die Zahlungen ab und erstellt die Abrechnung je Einheit.

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Häufige Fragen

Welche Frist gilt für die Betriebskostenabrechnung?

Der Abrechnungszeitraum umfasst höchstens zwölf Monate. Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach dessen Ende zugehen, bei Kalenderjahr also bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Kommt sie später, entfällt eine Nachforderung, außer der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten (§ 556 Abs. 3 BGB). Ein Guthaben muss trotzdem ausgezahlt werden.

Wie viele Objekte kann man parallel abrechnen?

Rechtlich gibt es keine Grenze, jedes Objekt bekommt aber eine eigene Abrechnung mit eigenen Gesamtkosten und eigenem Verteilerschlüssel. Praktisch begrenzen Belege und Fristen: Wer mehrere Häuser verwaltet, sollte je Objekt das Fristende notieren und nach dem spätesten Beleg planen. In VerwalterHeld liegen die Objekte nebeneinander, jedes mit eigenen Kostenpositionen und eigener Abrechnung.

Was ist in der Betriebskostenabrechnung nicht umlagefähig?

Nicht umlegen darf der Vermieter Verwaltungskosten sowie Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung (§ 1 Abs. 2 BetrKV). Dazu zählen Reparaturen, die Instandhaltungsrücklage, Kontoführungsgebühren und Anwaltskosten. Auch der Kostenanteil leerstehender Wohnungen bleibt beim Eigentümer. Umlagefähig ist nur, was im Katalog des § 2 BetrKV steht und im Mietvertrag vereinbart wurde.

Quellen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. VerwalterHeld unterstützt bei der Erstellung; die Verantwortung bleibt beim Verwalter.