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Hausgeld umlagefähig: Welcher Anteil auf den Mieter geht

Du zahlst 300 € Hausgeld im Monat und willst genau diesen Betrag als Nebenkostenvorauszahlung vom Mieter nehmen. Das geht nicht, denn im Hausgeld stecken Kosten, die das Gesetz beim Eigentümer lässt. Hier steht, welche Positionen umlagefähig sind, wie du den Anteil aus der Einzelabrechnung ausrechnest und was mit dem Rest in der Steuererklärung passiert.

Hausgeld und Betriebskosten sind zwei verschiedene Töpfe

Das Hausgeld ist dein Vorschuss an die Eigentümergemeinschaft. Daraus bezahlt die Gemeinschaft alles, was am Gemeinschaftseigentum anfällt: Wasser, Heizung, Reinigung, Versicherung, aber auch den Verwalter, Reparaturen und die Erhaltungsrücklage. Der Mieter schuldet davon nur die Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung, und auch die nur, wenn der Mietvertrag ihre Umlage vereinbart (§ 556 Abs. 1 BGB).

Ausdrücklich keine Betriebskosten sind nach § 1 Abs. 2 BetrKV die Verwaltungskosten und die Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung. Genau diese beiden Blöcke machen den Unterschied zwischen Hausgeld und Nebenkosten aus.

Tabelle: umlagefähig und nicht umlagefähig nach § 2 BetrKV

Stand: Betriebskostenverordnung, §§ 1 und 2 in der geltenden Fassung, abgerufen am 24.09.2026 unter gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html.

Position in der HausgeldabrechnungUmlagefähig?Grundlage
Grundsteuer (kommt meist direkt von der Gemeinde, nicht übers Hausgeld)ja§ 2 Nr. 1
Wasser, Abwasser, Niederschlagswasserja§ 2 Nr. 2 und 3
Heizung und Warmwasser laut Messdienstja§ 2 Nr. 4 bis 6, HeizkostenV
Aufzug (Betrieb, Wartung, Prüfung)ja§ 2 Nr. 7
Straßenreinigung, Müllabfuhrja§ 2 Nr. 8
Treppenhausreinigung, Ungezieferbekämpfungja§ 2 Nr. 9
Gartenpflege, Allgemeinstromja§ 2 Nr. 10 und 11
Schornsteinfegerja§ 2 Nr. 12
Gebäude- und Haftpflichtversicherungja§ 2 Nr. 13
Hauswart, nur der Anteil für laufende Arbeitenja, ohne Reparatur- und Verwaltungsanteil§ 2 Nr. 14
Kabel, Antenne, Gemeinschaftswaschkücheja§ 2 Nr. 15 und 16
Sonstiges, zum Beispiel Wartung der Rauchmelder oder Dachrinnenreinigungnur wenn im Mietvertrag einzeln benannt§ 2 Nr. 17
Verwaltervergütung, Kontoführung, Beirat, Eigentümerversammlungnein§ 1 Abs. 2 Nr. 1
Reparaturen, Instandhaltung, Sanierungnein§ 1 Abs. 2 Nr. 2
Zuführung zur Erhaltungsrücklagenein, auch nicht anteilig§ 1 Abs. 2 Nr. 2
Sonderumlage, Rechts- und Gerichtskosten der WEGneinkeine Betriebskostenart

Beispielrechnung: 3.600 € Hausgeld, 2.580 € für den Mieter

Ein konstruiertes Beispiel mit runden Zahlen. Die Einzelabrechnung einer vermieteten Wohnung weist für das Jahr 3.600 € aus, also 300 € im Monat.

PositionBetragdavon umlagefähig
Wasser und Abwasser420 €420 €
Heizung und Warmwasser (Messdienst)980 €980 €
Müll und Straßenreinigung210 €210 €
Treppenhausreinigung240 €240 €
Gartenpflege120 €120 €
Allgemeinstrom60 €60 €
Gebäudeversicherung270 €270 €
Hauswart (davon 20 % Kleinreparaturen)300 €240 €
Schornsteinfeger40 €40 €
Verwaltervergütung360 €0 €
Kontoführung20 €0 €
Reparatur Haustür180 €0 €
Zuführung Erhaltungsrücklage400 €0 €
Summe3.600 €2.580 €

Rechnung: 2.580 € ÷ 3.600 € = 71,7 % umlagefähig, 1.020 € bleiben beim Eigentümer. Kommt die Grundsteuer mit 240 € im Jahr direkt von der Gemeinde, gehört sie zusätzlich in die Mieterabrechnung. Die angemessene Vorauszahlung liegt dann bei (2.580 € + 240 €) ÷ 12 = 235 € im Monat statt 300 €.

Wie hoch der Anteil in deinem Haus ist, hängt vor allem an zwei Posten: der Verwaltervergütung und der Rücklage. Ein Haus mit Aufzug und hohen Heizkosten landet eher über 70 %, ein kleines Haus mit hoher Rücklage für ein anstehendes Dach deutlich darunter. Eine feste Prozentzahl gibt es nicht, du musst die Einzelabrechnung Zeile für Zeile durchgehen.

Welcher Verteilerschlüssel gilt für den Mieter?

Seit der WEG-Reform vom 01.12.2020 gilt für vermietete Eigentumswohnungen § 556a Abs. 3 BGB: Haben Vermieter und Mieter nichts anderes vereinbart, werden die Betriebskosten nach dem Maßstab umgelegt, der auch zwischen den Eigentümern gilt, meist also nach Miteigentumsanteilen. Du kannst die umlagefähigen Beträge aus der Einzelabrechnung deshalb in vielen Fällen direkt übernehmen. Steht im Mietvertrag ausdrücklich „nach Wohnfläche“, gilt der Vertrag, und du musst die Gesamtkosten neu verteilen. Widerspricht der WEG-Maßstab billigem Ermessen, fällt die Umlage auf die Wohnfläche zurück. Heizkosten verteilt ohnehin der Messdienst nach der HeizkostenV. (Stand: § 556a BGB, abgerufen am 24.09.2026 unter gesetze-im-internet.de/bgb/__556a.html.) Mehr dazu im Ratgeber Verteilerschlüssel.

Der nicht umlagefähige Teil in der Anlage V

Was der Mieter nicht trägt, ist für dich als Vermieter trotzdem nicht verloren. Verwaltervergütung, Kontoführung und Reparaturen setzt du in der Anlage V als Werbungskosten ab, im Beispiel 360 € + 20 € + 180 € + 60 € Hauswart-Anteil = 620 €. Die umlagefähigen Kosten sind ebenfalls Werbungskosten, die Vorauszahlungen des Mieters dafür zählen als Einnahmen.

Die Ausnahme ist die Erhaltungsrücklage. Die 400 € Zuführung sind im Jahr der Zahlung noch keine Werbungskosten. Absetzbar werden sie erst, wenn die Gemeinschaft das Geld für eine Erhaltungsmaßnahme ausgibt. So hat es der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 14.01.2025, Az. IX R 19/24, bestätigt (Linie seit BFH, 26.01.1988, IX R 119/83). Die Hausgeldabrechnung weist die tatsächlich entnommenen Beträge aus, die gehören dann in die Anlage V.

Von der Einzelabrechnung zur Nebenkostenabrechnung in fünf Schritten

Einzelabrechnung markieren: Jede Zeile als umlagefähig oder nicht kennzeichnen. Viele WEG-Verwaltungen weisen den umlagefähigen Anteil bereits aus. Prüfe ihn trotzdem, gerade beim Hauswart.
Mietvertrag abgleichen: Nur Kostenarten, die dort vereinbart sind, dürfen in die Abrechnung. „Sonstige Betriebskosten“ müssen einzeln benannt sein.
Schlüssel festlegen: WEG-Maßstab übernehmen oder nach dem Vertrag neu verteilen.
Direkte Kosten ergänzen: Grundsteuer und Verträge, die du selbst abgeschlossen hast.
Vorauszahlungen abziehen und rechtzeitig zustellen: Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB). Kommt die WEG-Abrechnung spät, rechne aus den Belegen ab. Details im Ratgeber Abrechnungsfrist.

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Häufige Fragen

Wie viel Prozent vom Hausgeld sind umlagefähig?

Eine feste Quote gibt es nicht. In unserem Rechenbeispiel sind es 71,7 %, weil Verwaltung, Reparatur und Erhaltungsrücklage zusammen 1.020 € von 3.600 € ausmachen. Bei hoher Rücklage oder teurer Verwaltung sinkt der Anteil deutlich.

Ist die Erhaltungsrücklage auf den Mieter umlegbar?

Nein, auch nicht anteilig. Sie dient der Instandhaltung und fällt nach § 1 Abs. 2 BetrKV nicht unter die Betriebskosten.

Kann ich die Verwaltervergütung dem Mieter berechnen?

Bei Wohnraum nicht. Verwaltungskosten sind nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV keine Betriebskosten, eine abweichende Klausel im Wohnraummietvertrag ist unwirksam. Du setzt sie aber in der Anlage V als Werbungskosten ab.

Muss ich den Schlüssel der Eigentümergemeinschaft übernehmen?

Wenn der Mietvertrag nichts anderes regelt, ja: Nach § 556a Abs. 3 BGB gilt der WEG-Maßstab, außer er widerspricht billigem Ermessen. Ist im Vertrag die Wohnfläche vereinbart, gilt die Wohnfläche.

Wann kann ich die Rücklage steuerlich absetzen?

Erst wenn die Gemeinschaft das Geld für Erhaltungsmaßnahmen ausgibt (BFH, 14.01.2025, IX R 19/24). Den entnommenen Betrag findest du in der Hausgeldabrechnung des Jahres.

Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der konkrete Mietvertrag, die Teilungserklärung und die aktuelle Rechtsprechung. Stand: 2026-09-24.